Schul- und Hausordnung
(lt. Konferenzbeschluss der Schulkonferenz,
aktualisiert am 17.03.2021)
I Vom Umgang miteinander (siehe auch: Wertekonzept THEO)
Eine Zusammenarbeit vieler Menschen ist nur möglich, wenn sich alle an bestimmte „Spielregeln“ halten. Die Aufgabe unserer Hausordnung ist es, diese für unsere Schule festgelegten Regeln des Zusammenlebens und -arbeitens allen am Schulleben Beteiligten bekannt zu machen. Sie wurde von der Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger verabschiedet und ist für alle Schüler, Lehrer, Eltern, Mitarbeiter sowie Gäste der Schule verbindlich.
Die festgelegten Regeln gewährleisten, dass
- wir Rücksicht aufeinander nehmen, uns gegenseitig respektieren und der Person des Anderen Achtung entgegenbringen.
- wir alle uns für das Geschehen in unserer Schule verantwortlich fühlen.
- eine geordnete Unterrichtsarbeit stattfinden kann.
- Gefährdungen, Beschädigungen und Belästigungen vermieden werden.
Als solche gelten z.B.:
- das Werfen mit Bällen (Ausnahme: Spielebude), Schneebällen und sonstigen Gegenständen
- Rennen und Drängeln im Schulgebäude
- der Aufenthalt auf Mauern, Fensterbänken und in den Eingängen
- das Lärmen im Schulgebäude
- das Tischtennisspielen im Binnenhof während der Unterrichtszeit
- das Fahren auf dem Schulhof während der Pausen und der Unterrichtszeit (auch mit Skateboard, Roller u.ä.)
- Schmierereien an den Wänden und Beschädigung von Schulmobiliar und Lehr- und Lernmitteln
- der unerlaubte Gebrauch von Smartphone, Smartwatch und Tablet während des Unterrichts
- Beschimpfungen und körperliche Gewalt
Entsprechend dem im Landesschulgesetz §2 formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und dem fünften Leitziel unseres Schulprogramms setzen wir uns ein für ein vertrauensvolles und respektvolles Miteinander aller am Schulleben Beteiligten.
Deshalb ist jede schulinterne oder öffentliche Verunglimpfung, Beleidigung, Herabsetzung oder Bedrohung von Mitgliedern der Schulgemeinde wie Schülern, Lehrern, Eltern und weiteren Mitarbeitern der Schule untersagt. Dies betrifft insbesondere auch Veröffentlichungen im Internet, in WhatsApp und anderen sozialen Medien.
Zuwiderhandlungen werden mit Maßnahmen nach der Allgemeinen Schulordnung bzw. in schweren Fällen mit juristischen Schritten verfolgt.
II Allgemeine Bestimmungen zum Unterrichtsablauf
- Unterrichtsbeginn ist um 7.50 Uhr. Das Schulgebäude darf beim ersten Schellen um 7.40 Uhr betreten werden.
- Zum Ende jeder großen Pause schellt es zweimal; Fachräume sind bereits mit dem ersten Schellen aufzusuchen, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten. Wenn der Lehrer zehn Minuten nach dem zweiten Schellen noch nicht in der Klasse ist, muss ein Schüler (Klassen- oder Kurssprecher) im Lehrerzimmer nachfragen.
- Informationen über Stundenplanänderungen, Klausurtermine etc. sehen die Oberstufenschüler in Webuntis und an den Informationstafeln vor dem Lehrerzimmer. Die Schüler aller Jahrgangsstufen sind verpflichtet, sich täglich über Stundenplanänderungen und Termine zu informieren.
III Pausenordnung
- In den großen Pausen begeben sich alle Schüler auf den Hof.
- Der Klassendienst reinigt die Tafel, leert die Mülleimer, öffnet die Fenster und verlässt dann ebenfalls den Klassenraum. In den großen Pausen wird das Licht gelöscht. Die Klassenräume werden abgeschlossen. Der Lehrer verlässt als Letzter den Raum. Der Binnenhof ist in der Regel für die Klassen 5 und 6 reserviert.
- In den kurzen Pausen dürfen die Schüler in den Unterrichtsräumen bleiben.
- Bei starkem Regen entscheidet die Lehrkraft, ob die Schüler im Gebäude bleiben können. Die Klassenräume werden verlassen; Aufenthaltsraum sind die Flure.
- Für die Oberstufe steht die Study Hall (siehe Raumplan) zur Verfügung. Nutzung und Verantwortlichkeit werden gesondert geregelt.
IV Verhalten auf dem Schulgelände
- Alle achten in den Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände auf Sauberkeit und Ordnung. Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Behältern gesammelt. Schäden sind sofort beim Hausmeister oder im Sekretariat zu melden; das gilt für alle Bereiche der Schule.
- Auch die Toiletten sind sauber zu halten. Schmierereien gelten als Sachbeschädigung. Das Verhalten in den Fachräumen wird zu Beginn des Halbjahres gemeinsam mit den Sicherheitsbelehrungen besprochen.
- Geld und Wertsachen befinden sich in der Eigenverantwortung der Schüler und müssen daher mit in die Klassen- und Fachräume genommen werden.
- Der Flur vor dem Lehrerzimmer ist kein Aufenthaltsraum.
- Nur Oberstufenschülern ist es gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Ausnahme von dieser Regel sind die erforderlichen Wege zwischen dem Hauptgebäude und den Nebengebäuden für diejenigen Schüler, die das Gebäude wechseln müssen. Umwege sind dabei nicht zulässig.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten. Alkohol- und Drogenbesitz, -konsum, -handel und -weitergabe sind selbstverständlich strengstens untersagt.
- Mobiltelefone, Tablets sowie portable Audio- und Videogeräte sind grundsätzlich auf dem Schulgelände während der Schul- und Unterrichtszeit verboten, es sei denn, der Lehrer erlaubt die Nutzung in bestimmten Arbeitsphasen. (Details siehe Werte THEO digital)
V Sonstiges
- Ausgeliehene Bücher sind Eigentum der Schule und müssen pfleglich behandelt werden. Diese sind rechtzeitig zurückzugeben, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Ihr Zustand soll so sein, dass dem nächstfolgenden Ausleiher eine Aushändigung des Buches auch ohne weiteres zugemutet werden kann.
- Bei Feueralarm ist die Alarmordnung zu beachten.
Ergänzend leben wir unser Wertekonzept und Werte THEO digital!